Der MFC Untere Nahe e.V. stellt sich vor

Mitgliedschaft & Beiträge im MFC Untere Nahe e.V. 
 

Jeder Interessierter an "Modellflug mit Flächenmodellen" kann Mitglied im

MFC Untere Nahe e.V. werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Vordrucke gibt es beim Vorstand. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand abgelehnt werden.

Der Mitgliedsanwärter soll vor Aufnahme in den Verein an mindestens drei der monatlichen Vereinstreffen teilnehmen und durch regelmäßigen Besuch auf dem Fluggelände sein Interesse am Verein zeigen. Bis zur endgültigen Aufnahme in den Verein gilt der Mitgliedsanwärter als "Gastpilot" bzw. als "Schüler im Sinne des DmfV".

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Beiträge Erwachsene - (einmalige Aufnahmegebühr - 120 €)

jährlicher
Beitrag

aktive
Mitgliedschaft

an mindestens einem Arbeitseinsatz im laufenden Jahr teilgenommen

an mindestens zwei Mähdiensten im laufenden Jahr teilgenommen

50 €

passiv

passiv

passiv

50 €

X

X

X

90 €

X

X


70 €

X


X

110 €

X



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Beiträge Jugendliche - (einmalige Aufnahmegebühr - 50 €)

jährlicher
Beitrag

aktive
Mitgliedschaft

an mindestens einem Arbeitseinsatz im laufenden Jahr teilgenommen

an mindestens einem Mähdienst im laufenden Jahr teilgenommen

30 €

passiv

passiv

passiv

30 €

X

X

X

70 €

X

X


50 €

X


X

90 €

X



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Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung beim DmfV abzuschließen

Versicherungsbeitrag Erwachsene                                                                     42 €

Versicherungsbeitrag Jugendliche                                                                      12 €

Weitere Infos zur Versicherung des DmfV und den angebotenen Zusatzversicherung unter www.dmfv.aero/mitgliedschaft/mitgliedsbeitrage

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Gastflieger dürfen nur Fliegen wenn ein eingewiesener Flugleiter des MFC Untere Nahe e.V. anwesend ist. Gastflieger schließen nach neuester Rechtssprechung mit Eintrag ins Flugleiterbuch eine Tagesmitgliedschaft ab. Über die Zulassung als Gastflieger (Tagesmitglied) entscheidet der Vorstand bzw. der Flugleiter. Mit Beendigung des Flugbetriebes endet die Tagesmitgliedschaft. Gastflieger (Tagesmitglieder) haben keine Stimmrechte auf der Mitgliederversammlung. Drei Gasttage im Jahr sind beitragsfrei. Für jeden weiteren Tag ist eine Gebühr von
10 € zu entrichten.